Sicherheitsregeln und Nutzungsbedingungen:

 


1.

Der Bogenparcours der Firma Bogenwelt darf nur von Bogenschützen genutzt werden, die

 

a) bereits über Parcourserfahrung verfügen.

Vor der Nutzung muss einmalig ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Dies kann durch eine überprüfbare erfolgte Teilnahme an einem 3-D oder Feldturnier (z.B. Verweis auf den Namen in einer Ergebnisliste im Internet) geschehen. Nachweisbare Parcoursbesuche oder Kursteilnahme bei anderen Anbietern gelten nur in Ansprache mit der Firma Bogenwelt, da es zahlreiche Hotels und Eventanbieter gibt, die häufig kein bogenspezifisches Fachpersonal haben und die Schießausbildung und Sicherheitseinweisung erfahrungsgemäß mangelhaft sein kann. Der Nachweis gilt nur dann als erbracht, wenn auf der Parcoursanmeldung eine eindeutige Quelle benannt wird, eine Kopie einer Bescheinigung eines anderen Anbieters der Anmeldung beigefügt ist oder einer dieser Nachweise per Email an info@bogenwelt.de geschickt wurde. Eine Nichterbringung oder kein ausreichender Nachweis führt zu einem dauerhaften Parcoursausschluß.

b) einen Kurs der Firma Bogenwelt zur Nutzung des Parcours besucht hat.

Entsprechende Kurse finden zeitnah auf Terminanfrage statt. Informationen dazu finden sich aufwww.bogenwelt.de, per Email unter info@bogenwelt.de oder telefonisch unter 07121 677220 (Di – Fr 16 bis 20 und Sa 10 bis 16 Uhr)

 


2.

Vor der Nutzung des Parcours muss jeder volljährige Teilnehmer eine Anmeldung vollständig ausfüllen und unterschreiben. Kinder und Jugendliche müssen auf der Anmeldung eines Elternteils aufgeführt werden. Die Anmeldung(en) und das Eintrittsgeld bitte in einen Umschlag stecken und in die Kasse einwerfen. Die aktuelle Nutzungsgebühr hängt an der Kasse aus.

 


3.

Haftungsausschluß:

Jeder Schütze haftet für seinen Schuss. Jedem Schützen empfehlen wir entsprechend eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Eltern haften für ihre Kinder.

Das Gelände hat teilweise alpinen Charakter mit Felsen und steilen Hängen. Die Wege sind unbefestigt. Es wird dringend festes Schuhwerk empfohlen. Abschusspositionen und Wege, die man sich nicht zutraut, empfehlen wir auszulassen.

Zusätzlich sollte man Gefahren meiden, die waldspezifisch auftreten, z.B. keine Bäume betreten oder überqueren, die unter Spannung stehen, sich von morschen Ästen und Bäumen möglichst fernhalten, nicht auf den Felsen klettern. Der Parcoursbenutzer erkennt waldtypische Gefahren an. Eine Haftung durch den Betreiber, der zuständigen Forstbehörde oder Waldeigentümer ist ausgeschlossen.

 


4.

Weisungsbefugte Personen, Parcoursverbot und Betreten des Parcours:

Um „schwarz schießen“ festzustellen, werden Stichproben durchgeführt. Mitarbeiter der Firma Bogenwelt legitimieren sich in dem Fall durch einen Ausweis. Schwarzschießen und/oder fehlender bzw. mangelnder Nachweis der Parcourserfahrung (Siehe Punkt 1) führt zum Parcoursverbot. Ebenfalls zum Parcoursverbot führt fahrlässiges Verhalten und Verstöße gegen die Sicherheitsregeln und Nutzungsbedingungen.

Ebenfalls weisungsbefugt sind Mitarbeiter der Gemeinde St. Johann und des Forstamts Reutlingen.

Der Parcours kann jeder Zeit z.B. für Forstarbeiten für gewisse Zeit gesperrt sein. Der Parcour darf dann unter keinen Umständen betreten werden. Aushänge und Infos auf der Webseite www.bogenwelt.de beachten.

Ein Betreten des Parcours ist nur zu folgenden Zeiten gestattet:

Sommerzeit von 1. April bis 30. September: 8 bis 19 Uhr

Winterzeit von 1. Oktober bis 31. März von 9 bis 16 Uhr

Ebenfalls darf der Parcours nicht bei Nebel benutzt werden, wenn die Sicherheit hinter den Scheiben nicht gewährleistet ist.

 


5.

Allgemeine Sicherheitsregeln für den Parcoursbetrieb

– Der Schießende hat stets auf ein freies Schussfeld zu achten. Es darf nicht geschossen werden, solange sich Personen an der Scheibe oder auf dem Weg zur Scheibe befinden oder sich noch nicht weit genug entfernt haben. Am besten mit der Frage „Scheibe frei?“ abklären.

– Dritte (z.B. Pilzesucher), die sich im Wald aufhalten, freundlich und höflich darauf hinweisen, dass das Parcoursgebiet aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden kann und man die Wege nicht verlassen soll (Offizielle Einschränkung durch die Forstbehörde).

– Müssen Pfeile hinter der Scheibe gesucht werden, muss entweder eine weitere Person an der Scheibe stehen bleiben oder der Bogen vor die Scheibe gelehnt werden, um nachfolgenden Schützen zu signalisieren, dass noch gesucht wird.

– Ein Ausziehen des Bogens oberhalb der Scheibenkante ist untersagt

– Der Parcours darf nur in einer Richtung benutzt werden. Niemals gegen die Schießrichtung laufen. Abkürzung quer durch den Wald sind lebensgefährlich. Etwaige sichere Abkürzungen werden durch Schilder auf dem Parcours extra ausgewiesen.

– Es darf nur auf die dafür vorgesehenen Ziele von den jeweiligen Abschusspositionen geschossen werden.


6.

Allgemeine Benutzungsregeln:

– Es darf mit Bögen jeder Art geschossen werden. Die Verwendung von Armbrust, Schleudern, Sperrschleudern, Messern, Waffen laut WaffG, etc. auf dem Parcours ist verboten.

– Bitte die Anzahl der Pfeile pro Ziel auf maximal 3 beschränken.

– Pfeilspitzen, die die Scheiben unnötig beanspruchen oder zerstören, wie z.B. Jagdspitzen oder Blunts sind verboten.

– Der Wald ist sauber zu halten. Mitgebrachter Müll ist wieder mitzunehmen.

Gutscheine

Ob für den Einkauf, die Privatstunde oder
einen Einsteigerkurs – ein Gutschein ist
immer das passende Geschenk.
Gutscheine erhältst Du direkt bei uns im
Geschäft oder über unseren Online Shop

Kontakt

Am besten sind wir telefonisch zu den
Öffnungszeiten erreichbar:
Di – Fr: 16 bis 20 Uhr
Samstag: 10 bis 16 Uhr
Montag, Sonn- und Feiertag
geschlossen
Telefon: 07121 677220